Germany – Social work services without accommodation – Tecklenburg-OGGS- und ÜMI Trägerschaft
Tender Description
Die Stadt Tecklenburg ist Schulträgerin des Grundschulverbundes Teutoburger-Wald-Schule an vier Standorten: • Teilstandort: Brochterbeck; Am Mühlenteich 8 in Tecklenburg (Los 1) • Teilstandort: Tecklenburg; Walther-Burgstetten-Str. 1 in Tecklen-burg (Los 2) • Teilstandort: Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg (Los 3) • Teilstandort: Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg (Los 4) Die Grundschulen in Brochterbeck, Tecklenburg und Leeden sind bereits offene Ganztagsgrundschulen (OGGS). An den Grundschulstandorten in Ledde und Leeden findet derzeit eine erweiterte Übermittagsbetreuung bis 14:59 Uhr mit Mittagessen sowie eine Übermittagsbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. An dem Schulstandort Brochterbeck finden aktuell Umbaumaßnahmen statt. In dem Erweiterungsbau sollen bis 2026 neue Räumlichkeiten für die OGGS und ÜMI-Betreuung entstehen. Der OGGS-Ausbau an den Standorten Lee-den, Tecklenburg und Ledde wird sukzessive vom Fachbereich 60 – Planen, Bauen und Umwelt bis zum Rechtsanspruch umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll auch am Standort in Ledde die OGGS-Betreuung angeboten werden. An den Grundschulstandorten Brochterbeck und Tecklenburg findet die Übermittagsbetreuung (ÜMI) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. Insgesamt sind 394 Kinder an den vier Grundschulstandorten angemeldet. Die ÜMI wird daher von ca. 53,81 % aller Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen. Bei der Betreuung in den OGGS sind dies 28,17 % aller Schülerinnen und Schüler bezogen auf die drei Standorte (OGGS). Der Be-darf nach Betreuung und OGGS ist in den letzten Jahren permanent gestiegen und es werden weiter steigende Zahlen erwartet. Die beiden außerunterrichtlichen Betreuungsangebote, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr an allen Schulstandorten, sollen zukünftig durch einen OGGS- und ÜMI-Träger je Schulstandort durchgeführt werden. Für die Durchführung der offenen Ganz-tagsgrundschulen plus ÜMI (bis 13:30 Uhr) werden die Stadt Tecklenburg als Schulträgerin, das Jugendamt der Stadt Tecklenburg als Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe (im Hinblick auf den ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich aus dem SGB VIII ergibt), die Schulleitung und der jeweilige OGGS- und ÜMI-Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung treffen. Die Trägerschaften werden in 4 Losen ausgeschrieben. Es besteht keine Loslimitierung. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurzbetreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbetreuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar. Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
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