Germany – Architectural design services – Gymnasium Ahrensfelde - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen
Tender Description
Der anhaltende Zuzug in den berlinnahen Raum des Landkreises erfordert im Landkreis Barnim die Schaffung mehrerer neuer Schulstandorte für Oberschulen und Gymnasien. Im Rahmen des Schulneubauprogramms des Landkreises Barnim ist unter anderem beabsichtigt, zwei im Eigentum des Landkreises stehende Grundstücke in der Gemeinde Ahrensfelde zu einem modernen und zukunftsfähigen Schulstandort zu entwickeln. Dazu sollen in zwei räumlich getrennten Teilbereichen ein fünfzügiges Gymnasium (Teilbereich 1) sowie eine Dreifeldsporthalle (Teilbereich 2) errichtet werden. Aufgaben, die im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung zu erbringen sind, betreffen ausschließlich den Teilbereich 1, d. h. den Neubau des fünfzügigen Gymnasiums. Unter Beachtung des § 9 GemHV Brandenburg wurde durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorab ermittelt, welche Beschaffungsvariante für den Landkreis Barnim die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Im Gesamtergebnis der Untersuchung und der barwertigen und nominellen Erwartungswerte erweist sich das Totalunternehmermodell - auch unter Berücksichtigung / in der Betrachtung verschiedener Szenarien - als wirtschaftlichste Beschaffungsvariante mit einem Vorteil von rund 5 % gegenüber der Eigenrealisierung. Aufbauend auf den ermittelten Ergebnissen empfehlen die Gutachter die Umsetzung des Projekts Neubau Gymnasium Ahrensfelde im Rahmen eines Totalunternehmermodells. Für die Finanzierung soll ein Kommunalkredit aufgenommen werden. Noch offen ist, ob dem privaten Partner während der Planungs- und Bauphase Abschlagszahlungen vergütet werden. Das Eigentum am Grundstück verbleibt beim Landkreis Barnim. Auf Grundlage dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die vergaberechtliche Zulässigkeit eines Totalunternehmermodells festgestellt. Der Landkreis Barnim kann die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe eines Totalunternehmermodells erforderlichen konzeptionellen und planerischen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Leistungen nicht allesamt selbst erbringen. Mit den rechtlichen Leistungen ist die Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB beauftragt. Daneben bedarf es der Beauftragung eines technisch-wirtschaftlichen Beraters für die Begleitung des Projektes bis zur Vergabe der Leistungen an einen Totalunternehmer. Letzteres ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
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