Germany – Laboratory reagents – Multilieferantenkataloge für verschiedene Sortimentsbereiche
Tender Description
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) plant mit dieser Transparenzbekanntmachung die Erweiterung seines bereits bestehenden Online-Marktplatzes zur Vereinfachung der landesweiten Beschaffung von Liefer- und Serviceleistungen unterschiedlichster Warengruppen in der Direktvergabe. Hierzu ist die Ausweitung der Multilieferantenkataloge des Landes RLP durch weitere, geeignete Wirtschaftsteilnehmer und deren Warenbereiche vorgesehen. Die ZBL beabsichtigt mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung unter Verwendung der einschlägigen Veröffentlichungsplattformen alle interessierten Wettbewerber zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich aufzurufen. Sie verfährt hierbei analog nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, obgleich keine Vergabe im klassischen Sinne stattfindet sondern lediglich die Teilnahmebedingungen für die Wettbewerber festgelegt, bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Die Multilieferantenkataloge stehen allen interessierten Wettbewerbern für die Dauer ihres Betriebes zur Teilnahme zur Verfügung. Soweit in den Verfahrensunterlagen (Teile A, B, R sowie sämtliche Anlagen) auf rechtliche Bestimmungen des Vergaberechtes Bezug genommen wird, gelten diese ausschließlich entsprechend. Die Zurverfügungstellung der Multilieferantenkataloge ist nicht Teil eines vergaberechtlichen Verfahrens. Vergaberecht findet erst im Rahmen der konkreten Auftragsvergaben durch die Bedarfsträger Anwendung. Die durch die ZBL in dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung bereitgestellten Teilnahmeunterlagen regeln den Zugang und Teilnahme interessierter Wettbewerber an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz. Jedes interessierte Unternehmen kann eine Bewerbung auf Teilnahme an den Multilieferan-tenkatalogen stellen. Mit dem Antrag auf Teilnahme übermitteln die Unternehmen die von der ZBL geforderten Informationen und Formulare. Ist nach Prüfung durch die ZBL ein Unternehmen geeignet und liegen keine Ausschlussgründe vor, kommt eine Nutzungsvereinbarung zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die ZBL und dem geeigneten Unternehmen als Wirtschaftsteilnehmer zustande. Im Anschluss wird der Wirtschaftsteilnehmer durch die ZBL aufgefordert, Kataloge in einem oder mehreren, der in den Teilnahmeunterlagen genannten Sortimentsbereiche einzustellen. Auf Grundlage der eingestellten Produktkataloge durch die Wirtschaftsteilnehmer können die Bedarfsträger unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit Vergaben durchführen. Mit Warenabruf eines Bedarfsträgers aus dem eingestellten Katalog kommt ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Bedarfsträger und dem, das Produkt anbietenden, Wirtschaftsteilnehmer als Auftragnehmer zustande. Die bezugsberechtigten Bedarfsträger haben nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften eine direkte Abrufmöglichkeit aus den dort eingestellten Sortimenten der Wirtschaftsteilnehmer. Die Bedarfsträger des Landes Rheinland-Pfalz sind auf Grundlage gültiger Verwaltungsvorschriften in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert, ihren Bedarf über die eingestellten Kataloge abzudecken. Die Teilnahmeunterlagen (Teile A, B und R) regeln den Zugang interessierter Wettbewerber an einer Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen. Weitere Informationen zu den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen Sie bitte den Verfahrensunterlagen.
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