Germany – Construction project management services – Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Tender Description
Der Landkreis Freising plant für das Josef-Hofmiller-Gymnasium den Neubau einer Schulerweiterung mit 8 Fachräumen und Lehrerbereich, sowie den Neubau einer Dreifach Sporthalle und die Neuerrichtung der Außensportfläche. Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie (Vergabeunterlage D – D.2.) wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Zur Visualisierung des Schulgebäudes und der in der Machbarkeitsstudie betrachteten Varianten beachten Sie bitte die beigefügte Pläne (Vergabeunterlage D - D.3. bis D.14.) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Die Mitwirkung an der Erstellung des Bebauungsplans in der Form der Überwachung der Planer des Auftraggebers (vor allem Freianlagenplaner und Objektplanung) hinsichtlich Ihrer Mitarbeit bzw. der Zuarbeit an die Stadt Freising sowie den Erstellern des Bebauungsplans ist jedoch ausdrücklich Gegenstand der Leistungen dieses Vertrags. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die ausgeschriebene Projektsteuerungsleistung betrifft auch die Steuerung der für die Baufeldfreimachung notwendigen Abbrucharbeiten des Gebäudeteils „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten. Dieser Abbruch (nach Zeitplan: 3. Quartal 2027) findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus (2. Quartal 2028) statt. Für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abbruch ist eine gesonderte Abrechnung zu erstellen. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Für die Baumaßnahme sollen jedenfalls Fördermittel der Schulbauförderung abgerufen werden, ggf. auch Fördermittel gemäß QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
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