Germany – Trailers – BDF Lafetten mit Wechselbrücken
Tender Description
Die geplante Erweiterung der bestehenden RV führt nicht zu einer Änderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags im Sinne des § 132 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV. Der Leistungsgegenstand bleibt vollständig erhalten. Die zusätzlichen Fahrzeuge entsprechen in technischer Ausstattung, Funktionalität und Einsatzprofil exakt den bereits ausgelieferten Fahrzeugen. Die Erweiterung betrifft ausschließlich die quantitative Dimension des Auftrags, welche in den von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 iVm. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB gesetzten Grenzen zulässig ist. Sie stellt eine funktionale Ergänzung dar, keine qualitative Neuausrichtung. Der Charakter der RV mit der o.g. Auftragnehmerin wird vollständig gewahrt. Somit liegt auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrages vor.
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