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Public Tender Opportunity

Germany – Architectural, construction, engineering and inspection services – Planerleistungen TGA AG 5 Flughafenringkabel Flughafen Münster Osnabrück

Published on November 12, 2025

Tender Description

Im Rahmen des Projekts IP-Ertüchtigung der Deutschen Flugsicherung GmbH sollen die DFS-Standorte am Flughafen Münster Osnabrück mit moderner Netzinfrastruktur erschlossen werden. - Die Umsetzung der Maßnahme erfordert eine umfassende Planungsleistung gemäß den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach • § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke inkl. der Bauüberwachung vor Ort als besondere Leistung. • § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. - In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, bestimmte DFS-Standorte am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) über eine neu zubauende Leerrohrtrasse mit einem LWL-Ringkabel anzubinden. Die Maßnahme beinhaltet den Bau der Leerrohrtrasse inkl. Kabelzugschächte und Outdoorverteilergehäuse, sowie die Verlegung eines ca. 8 km langen LWL-Ringkabels und die Anbindung der Standorte an den LWL-Ring. - Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Flughafenausweise nach den Vorschriften des Verkehrsflughafens Münster-Osnabrück vorliegen. Hierfür können Zusatzkosten für Sicherheitsschulungen, Berechtigungen und Ausweise durch den Flughafen anfallen. - Folgende Planungs- und Koordinierungsleistungen sind zu berücksichtigen - • Sicherheitsanforderungen im Vorfeldbereich des Flughafens Münster/Osnabrück • Betriebseinschränkungen und Bauzeitfenster • Trassenführung unter Berücksichtigung bestehender Leitungen und Infrastruktur • Planung der Erdarbeiten inkl. Bodenuntersuchung und Bodenklassenbewertung • Koordination mit dem durch die DFS noch zu beauftragenden Kampfmittelräumdienst (Prüfung und Freigabe der Trassenbereiche) • Bei Bedarf Koordination mit anderen Fachplanern des Flughafens abstimmen z.B. Gebäude- oder Elektrotechnik • Berücksichtigung und Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange sowie ggf. notwendige Genehmigungsverfahren - Startzeitpunkt der Maßnahme ist für das Ende des 1. Quartals 2026 geplant. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Leistungsstufe 2 ist optional. Die Übertragung der Leistungen ist wie folgt vorgesehen: LST 1: Leistungsphasen 1-3 gemäß § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke und gemäß § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. - LST 2 (optional): Leistungsphasen 4-8 gemäß § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke inkl. der Bauüberwachung vor Ort als besondere Leistung und gemäß § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.

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