Germany – Architectural, engineering and planning services – Interdisziplinäre Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 (Gebäude) und Abschnitt 2 (Freianlagen) HOAI
Tender Description
78464 Konstanz, Universitätsstr. 10, Neue Mitte,1.BA, Teil 2, Interdisziplinäre Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 (Gebäude) und Abschnitt 2 (Freianlagen) HOAI. Die Universität plant mit der Erschließung neue Mitte Teil 1, 2. BA eine Verbesserung der Infrastruktur durch die Erstellung einer Fahrradgarage, sowie eine Aufwertung der Campusfreifläche in Form eines zentralen Platzes. Er definiert einen Eingangsbereich, in dem der öffentliche Nahverkehr ankommt. Der zentrale Campusplatz ist Sammel- und Aufenthaltsplatz des gesamten Campusgeländes. Der Bau einer Fahrradgarage sorgt dafür, dass die Qualität der Eingangsbereiche rund um die zentralen Gebäude in der Campusmitte aufgewertet und der zukünftige Campusplatz frei von abgestellten Fahrrädern bleibt. Zudem soll mit dem Bau einer zentralen Fahrradgarage die Bereitschaft, klimaneutrale Verkehrsmittel in den Alltag zu integrieren, gesteigert werden. Das Programm umfasst eine NUF 1-6 von ca. 1.750,00 m² (BGF ca. 3600 m²). Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von 28,0 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276: 2018-12) in Höhe von 21,0 Mio. Euro (brutto) sowie die Kostengruppe 500 in Höhe von 7,0 Mio. Euro (brutto) enthalten. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Kosten für mögliche Baupreis- und Bauherrenrisiken. Bauwerks- und Sonderkosten sowie die Baupreis- und Bauherrenrisiken ergeben den maximalen Kostenrahmen. Die Kosten für mögliche Baupreis- und Bauherrenrisiken sind nicht Bestandteil des Budgets und der Kostenschätzung des zu erarbeitenden Lösungsvorschlags. Die Baudurchführung ist vorgesehen von Juli 2028 bis Dezember 2031. Das Vergabeverfahren umfasst die Untersuchung des Standortes mit Lösungsskizze. Es ist die Frage zu beantworten, wie die Verkehrsströme geleitet werden und wie die Fahrradgarage in die Topografie eingebunden wird. Von den für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern sollen Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe gemäß § 76 Abs. 2 VgV erarbeitet werden, die für die Auswahl der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers mit entscheidend sind.
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