Germany – Security, fire-fighting, police and defence equipment – Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung
Tender Description
Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs. 1 eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese Feuerwehren sind mit der für die Erfüllung dieser Aufgabe nötigen materiellen Ausstattung auszurüsten. Für die Hilfeleistung sind laut FwDV 1 die Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten.
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