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Public Tender Opportunity

Germany – Fire station construction work – Geschäftsbesorgungsleistungen Projekt Feuerwehrhaus

Published on November 4, 2025

Tender Description

ZUM PROJEKT: Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den unbebauten Grundstücken mit den Flurnummern 249 und 250/1 der Gemarkung Hesselbach ein Feuerwehrhaus für die Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsthal zu errichten. Die Grundstücke stehen im Eigentum des Auftraggebers und liegen an einer Gemeindeverbindungsstraße. Im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße sind Anlagen der Ver- und Entsorgung (u.a. Nahwärme) vorhanden, an die der Bau angeschlossen werden kann. Aktuell befinden sich die Grundstücke noch im Außenbereich im Sinne des BauGB. Der Auftraggeber bereitet jedoch vor, die Grundstücke zu überplanen. Der Aufstellungsbeschluss soll im Juli 2025 gefasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Umsetzung des Projekts unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Feuerwehrhaus soll spätestens im Juli 2027 in Betrieb genommen werden. Für das Projekt sollen Fördermittel des Freistaates Bayern nach der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 23. Dezember 2024, Az. D1-2244-1-20, erlangt werden. Nach Ziffer 4.3.1 der FwZR müssen bei der Planung und Ausführung von Feuerwehrhäusern einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sowie die in der DIN 14092 Teil 1, 3 und 7 enthaltenen Festlegungen zur Sicherheit sowie zur Notstromversorgung mit Ersatzstromerzeuger beachtet werden. ZU DEN GESCHÄFTSBESORGUNGSLEISTUNGEN: Der Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Aufgaben der Bauherrschaft für das Projekt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung des Projekts sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen und sorgt für die Erbringung aller erforderlicher Planungs- und Bauleistungen für das Projekt. Mit Erteilung des Zuschlags in diesem Verfahren werden ausschließlich Geschäftsbesorgungsleistungen beauftragt, die der Vorbereitung und Planung des Projekts dienen. Weitere Leistungen werden mit Zuschlag in diesem Verfahren nicht beauftragt. Der Auftraggeber hat ein einseitig ausübbares, vertragliches Optionsrecht, weitere Leistungen abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht allerdings nicht. Bei Nicht-Abruf weiterer Leistungen stehen dem Auftragnehmer keine Ersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.

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