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Public Tender Opportunity

Germany – IT services: consulting, software development, Internet and support – Deutscher Landkreistag e.V. - Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen Migrationsplanung

Published on August 27, 2025

Tender Description

Die öffentliche Verwaltung steht zunehmend unter dem Druck, ihre digitalen Angebote zu verbessern, die Effizienz der IT-Systeme zu steigern und gleichzeitig Sicherheits- sowie Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Insbesondere auf kommunaler Ebene sind die IT-Landschaften häufig historisch gewachsen und damit geprägt durch eine Vielzahl heterogener, dezentral betriebener Systeme. Dies führt nicht nur zu Ineffizienzen in Betrieb und Wartung, sondern erschwert auch die Einführung übergreifender Lösungen für moderne digitale Verwaltungsprozesse, Bürgerdienste oder Cybersicherheit. Im Rahmen des ausgeschriebenen Projektes (im Folgenden: "Migrationsplanungsprojekt") sollen diese Herausforderungen strategisch und strukturiert angegangen werden. In diesem Migrationsplanungsprojekt soll eine spätere Migration von Landkreisen und weiteren öffentlichen Einrichtungen zu einem leistungsfähigen Auftragnehmer mit einer standardisierten und zentralen IT-Basisinfrastruktur vorbereitet werden. Diese neue Zielarchitektur soll unter Berücksichtigung der kreislichen bzw. kommunalen Ausgangslage technologisch zukunftsfähig, sicher, skalierbar und wirtschaftlich tragfähig sein, sowohl in Bezug auf Investitionen als auch auf Betriebskosten. Dazu soll auf Basis einer zu erstellenden IST-Analyse bei den betreffenden Landkreisen bzw. öffentlichen Einrichtungen eine Migrationsplanung erstellt werden. Der Deutsche Landkreistag e.V. schreibt hierzu eine Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen zur Migrationsplanung auf eine standardisierte und zentrale IT-Basisinfrastruktur auf Grundlage einer Bestandsaufnahme aus. Der Deutsche Landkreistag e.V. (im Folgenden: "DLT") ist Auftraggeber und Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung und schließt die Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer im eigenen Namen ab. Die in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Landkreise und öffentlichen Einrichtungen (Abrufberechtigte) sind berechtigt, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die vertraglich festgelegten Leistungen durch Einzelabruf zu beauftragen.

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