Germany – Motor vehicles – Rahmenvereinbarung über den Ausbau von Fahrzeugen zu Tatort-Kastenwagen (Tatort-KW)
Tender Description
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen zu Tatort-Kastenwagen (Tatort-KW). Der Abruf erfolgt über den Webshop des LZN. Abrufberechtigt über das LZN sind alle Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Bremen. Der Ausbau wird in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Auftrag abgerufen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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