Germany – Advertising and marketing services – HS Hf, KonzAW
Tender Description
Dem Konzessionsnehmer ist es gestattet, die Werbeträger mit bestimmten Formaten, in der angegebenen Zahl im Gebiet der Hansestadt Herford zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben, vorbehaltlich der Erteilung gesetzlich erforderlicher Genehmigungen, insbesondere auf der Grundlage und nach Maßgabe der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen: - Großflächen (derzeit 16) - 5-10 Litfasssäulen (nicht verpflichtend) - Citystars (derzeit 2 Stück, mind. 2 Stück zusätzlich im Rahmen der Konzession) - mind. 3 Cityscreens in der Innenstadt; vorbehaltlich der politischen Beschlusslage einer Änderung der derzeitigen Satzung (keine Plakatierung innerhalb des Walls) - 2 Cityscreens an besucherstarken Orten (z.B. H2O, Bildungscampus) Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes soll den ausgewählten Bietern eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung bereitgestellt werden. Der Konzessionsgeber weist ferner darauf hin, dass Regelungen zu berücksichtigen sind, die aus der Gestaltungssatzung und der Werbesatzung der Alt- und Neustadt der Hansestadt Herford resultieren. Des Weiteren sind etwaige gesetzliche Genehmigungserfordernisse (BauO) zu beachten.
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