Germany – Trapping services – Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten
Tender Description
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt für die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bedarfsstelle) den Abschluss eines Vertrages über Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche, beliehene Fischereiaufseher statt. Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, wird seit 2021 durch ein Unternehmen ausgeführt. Rechtsgrundlage für die Beleihung ist § 19 Absatz 1 Nummer 2,. Diese Möglichkeit soll weiterhin genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Herbst 2026 weiterhin durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.
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