Germany – IT services: consulting, software development, Internet and support – Pflege und Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses
Tender Description
Die FITKO ist zum 1. Januar 2020 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft des Bundes und der Länder in Frankfurt am Main gegründet worden. Die FITKO bildet als kleine und agile Organisation den operativen Unterbau des IT-Planungsrats und unterstützt diesen organisatorisch und fachlich sowie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die FITKO soll die föderalen Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltung bündeln, die Koordinierung und das Controlling der Projekte und Produkte des IT-Planungsrats verantworten, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) koordinieren sowie die föderale IT-Architektur weiterentwickeln. Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist eine Infrastrukturkomponente für die sichere und verlässliche Adressierung von Behördendiensten. In diesem Verzeichnisdienst können technische Verbindungsdaten von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung hinterlegt werden, die zu ihrer Adressierung und Nutzung benötigt werden. Auskunftssuchende und Nutzer des DVDV sind in erster Linie Fachverfahren und Online Dienste, keine menschlichen Nutzer. Im Kontext vom DVDV ist ein Fachverfahren ein (Teil von einem) Computerprogramm, das Geschäftsprozesse innerhalb der Öffentlichen Verwaltung abbildet. Fachverfahren vernetzen inzwischen mehr als 39.000 Behörden in Bund, Ländern und Kommunen deutschlandweit ca. 800 Dienste (z. B. Beantragung eines Ausweisdokuments). Das DVDV bildet eine Basis für den Datenaustausch verschiedener Fachverfahren im deutschen Verwaltungsraum und hat damit die Funktion einer zentralen Registrierungsstelle für Online Dienste der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es trägt zum Aufbau von rechtsverbindlicher, elektronischer Kommunikation von und mit Behörden über die vorhandenen Fachverfahren auf höchstem Sicherheitsniveau bei. Im Leistungszeitraum sind die Voraussetzungen zu schaffen, um DVDV als Produkt des IT Planungsrats verlässlich weiterzuführen. Dazu ist die funktionale und technologische Pflege und Weiterentwicklung des DVDV als Infrastruktursoftware erforderlich. Der Betrieb (mit Ausnahme eines Kundentestsystems) ist hingegen nicht Gegenstand des Auftrags. Weitere vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen sind die Übernahme und der Betrieb des Kundentestsystems als SaaS als Cloudleistung im Rahmen eines Cloud-Vertrages, der Bestandteil dieses Dienstvertrages ist. Der darüberhinausgehende Betrieb des DVDV ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
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