Germany – Architectural, construction, engineering and inspection services – BLB NRW K / Amtsgericht Leverkusen (40-11-1233-23-001+002) Modernisierungsplanung- Objektplanung mit Schadstoffsanierung
Tender Description
Bestand: Die Liegenschaft besteht aus einem Altbau aus dem Jahr 1913 und einem sogenannten "Neubau" aus dem Jahr 1969. Beide sind im 1.OG über einen Brückentrakt miteinander verbunden. Ebenfalls auf dem Grundstück befindet sich ein eingeschossiges Garagengebäude (Baujahr 1969). Der Altbau ist nicht eingetragen in die Denkmalliste, jedoch gem. DSchG-§9-Abs.2 (Gebäude "...in der engeren Umgebung eines Baudenkmals") bedürfen Änderungen des äußeren Erscheinungsbilds einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, mit protokollierten Gestaltungshinweisen zum Austausch der Fenster, liegt vor. Gem. vorliegender Untersuchungsberichte und des Schadstoffkatasters gibt es in einigen Bauteilen ein Schadstoffaufkommen (Böden, Putze, Anstriche). Erforderliche Schutzmaßnahmen gem. TRGS zur Umsetzung der im folgenden beschriebenen Maßnahmen werden im Projektverlauf geplant. Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der "Klimaneutralen Landesverwaltung" sollen die Gebäude des Amtsgerichts Leverkusen energetisch optimiert werden. Ziel ist es, zum Effizienzgebäude 55 (BEG nach Gebäudeenergiegesetz) zu sanieren und ausschließlich mit erneuerbaren Energien zu planen, um in Zukunft keine fossilen Energien mehr zu nutzen. Vorab wurde bereits ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Dieses Paket soll unter sinnvollen technischen und wirtschaftlichen Aspekten betrachtet (Entwicklung von Varianten und deren Vergleich), geplant und durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich u.a. um den Austausch der bestehenden Heizung durch eine Wärmepumpe, um die Erneuerung der Fenster, eine unterseitige Dämmung der Kellerdecken, eine Dämmung der obersten Geschossdecke, die Erneuerung der Außendämmung WDVS am Neubau, eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung. Die bereits existierende Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Neubaus soll integriert werden. Die Umsetzung und die Planung werden fortlaufend abgestimmt mit dem BLB NRW, den weiteren an der Planung Beteiligten und den Kunden bzw. den Nutzern. Parallel sind Maßnahmen der Instandhaltung aufgrund der Eigentümerverpflichtung im Projekt eingebunden, hierbei handelt es sich z.B. um die Erneuerung der Aufzugsanlagen, den teilw. Rückbau der Trinkwasseranlage, die Erneuerung der NSHV-Hauptanlage, vereinzelter Betoninstandsetzungen, den partiellen Austausch von Bodenbelägen. Eine Sanierung/Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung, die derzeit bereits durch das Wachpersonal genutzt wird, in Sozialräume gehört ebenso zu dieser Maßnahme und ist ggf. vor allen anderen Maßnahmen bereits kurzfristig umzusetzen. Durchführung Die Durchführung des Projektes erfolgt im laufenden Betrieb, eine unterbrechungsfreie Nutzung des Gerichtsbetriebs während der gesamten Bauzeit muss gewährleistet sein. Es wird keine externe Liegenschaft für interimistische Unterbringungen angemietet. Ein Konzept für eine Aufteilung auf Bauabschnitte und Nutzung in Teilbereichen ist gemeinsam mit allen Planern und dem Nutzer zu erarbeiten und vom Objektplaner (Gebäude) zu koordinieren. Zusätzlich zur Objektplanung Gebäude soll das Planungsbüro Leistungen der Schadstoffsanierungsplanung unter Einbeziehung entsprechend sach-/fachkundiger Planer erbringen. Das Schadstoffkataster selbst liegt bereits vor.
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