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Appel d’offre public

Germany – Telecommunications services – Breitbandkonzession Lückenschluss Gebhardshagen für die Stadt Salzgitter

Publié par Stadt Salzgitter
Publié le 21 novembre 2025

Tender Description

Die kreisfreie Stadt Salzgitter hat nach Durchführung von Branchendialogen sowie einem anschließenden Markterkundungsverfahren die Unterversorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen des Gebietes Gebhardshagen im Bereich Südwest festgestellt und schreibt hiermit den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur nach aktuellen Stand der Technik aus. Der Stadt Salzgitter liegt ein Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Sinne der Nr.3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 14.11.2024 vor. Ziel der Maßnahme ist es, unterversorgte Adressen im Ort Gebhardshagen mit einem Glasfaseranschluss zu erschließen und so einen vollständigen Ausbau mit einem hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetz im Stadtteil zu erreichen. Dabei müssen die geförderten Breitbandanschlüsse zuverlässig eine Versorgung von mindestens einem Gigabit/s symmetrisch ermöglichen. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession wobei die Stadt Salzgitter als Konzessionsgeber auftritt. Der Konzessionsnehmer erwirtschaftet seine Investitionen über das seinerseits angebotene Produkt bei den Endkunden. Die von dem Konzessionsnehmer ermittelten nichtgedeckten Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) werden seitens des Konzessionsgebers gewährt. Diese Kosten werden zum Teil aus Fördermitteln gedeckt, die der Konzessionsgeber durch vertragliche Regelungen an den Konzessionsnehmer weitergibt. Die Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke wird auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages weitergeleitet. Die Stadt Salzgitter führt dieses Vergabeverfahren in eigenem Namen und auf eigener Rechnung durch. Vertragspartner des ermittelten Konzessionsnehmers wird die Stadt Salzgitter. Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz sowie - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das gigabitfähige Netz in Betrieb zu nehmen, zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Konzessionsgebers zu betreiben. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.

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